20 Juni
Frankfurter Geldfabrik
2022 * „Wer Geldstücke nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“.
Frankfurter Geldfabrik
2022 * „Wer Geldstücke nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft“.
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